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für die nichtgewerbliche Waffenherstellung Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt, der bei der für den Antragsteller örtlich zuständigen waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde beantragt werden kann. Im Zuge des Antragsverfahren wir der Antragsteller auf die für die Herstellung und Bearbeitung sowie Instandsetzung von Schusswaffen notwendige Fachkunde überprüft. Hieran scheitern viele Antragsteller, da sie in keiner oder meist ungenügender Form ihre Fachkunde nachweisen können. In den von uns angebotenen 4-tägigen Lehrgängen bilden wir Sie fachkundig aus. Neben den nachzuweisenden und vermittelnden theoretischen Kenntnissen gibt es einen Exkurs während des Lehrgangs zu einem nationalen Waffenhersteller, der unter eigenem Markennamen Schusswaffen konzipiert, herstellt, montiert und letztendlich vermarktet. Innerhalb dieses Exkurses erhalten Sie praktische Unterweisung in die Herstellung, Bearbeitung und Instandsetzung von Schusswaffen. Der Besuch des Lehrgangs endet mit einer trägerinternen kurzen schriftlichen Prüfung und einer praktischen Arbeit, die in 2er-Gruppen innerhalb einer vorgegebenen Zeit abgeschlossen werden muss. Das bestehen wird mit einem Fachkunde-Zeugnis bestätigt. Kosten für die Teilnahme: 679.- Euro zzgl. MwSt. Inkl. Prüfungsgebühren, Skripte und andere Literatur sowie Werkstücke zur Bearbeitung und als Leihstellung für den Kurs. Termine zu dem Lehrgang werden nach Absprache geplant. Sollten Sie Interesse an der Teilnahme haben, nehmen Sie bitte über das Kontaktformular, per Email oder telefonisch Kontakt zu uns auf. Termine auf Anfrage |
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